Page 29 - Schell Broschüre
P. 29

Ein paar Tipps von uns für Sie

Erbschein beantragen

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Bank des Verstorbenen einen solchen
fordert oder kein von einem Notar beurkundetes Testament vorhanden ist. Ein Erb-
schein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis über das Erbe. Ihm kann
entnommen werden, wer Erbe geworden ist und ob der Erbe gegebenenfalls in seinem
Erbrecht Beschränkungen unterliegt.

Erbscheine werden von den Amtsgerichten des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes
(dies kann beispielsweise der letzte Wohnort sein) des Verstorbenen (Erblasset) ausge-
stellt und können persönlich bei den Amtsgerichten und Notaren beantragt werden.

In Frankfurt wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Frankfurt, Heiligkreuzgasse 34,
Gebäude A, Abt. 51. Oder Außenstelle Frankfurt-Höchst, Zuckschwerdtstraße 58.
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin unter Telefon 069 / 13 67-01.

Rente beantragen

Die Rente sollten Sie nach Erhalt der Sterbeurkunden zeitnah beantragen:
Beim Versicherungsamt, Sandgasse 6 (Sandhofpassage), 6031 Frankfurt am Main,
Telefon 069 / 212-44 0 77, info.versicherungsamt@stadt-frankfurt.de

Oder bei der Auskunft- und Beratungsstelle Frankfurt, Zeil 53, 60313 Frankfurt am
Main, Telefon 069 / 99 99 20 90, Kundenservice-in-frankfurt@drv-hessen.de
Bitte auch hier einen Termin vereinbaren.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre auf den Seiten 11 – 15.
   24   25   26   27   28   29   30   31   32