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Erbschaft                           Wir können und dürfen selbstver-     Ein Testament ist vorhanden
          und Testament                       ständlich  keine Beratung  durch  einen   Ist ein Testament vorhanden, so muss
                                              Anwalt oder Notar ersetzen. Aber eine   es beim Amtsgericht vorgelegt wer-
                                              erste Orientierung und Hilfestellung   den. Viele mögliche Differenzen sind
                                              über diesen wichtigen Themenkreis
                                                                                   damit bereits im Vorfeld erledigt. Es
                                              sollte schon möglich sein.
                                                                                   erben nur diejenigen, die im Testament
                                                                                   erwähnt werden. Einzige Ausnahme:
                                              Steuerlich absetzbare Kosten
                                                                                   Pflichtteilberechtigte können nicht
                                              Als außergewöhnliche Aufwendungen    ganz übergangen werden, sie haben in
                                              können bestimmte Beträge (Sarg,      der Regel auch bei entgegenlauten-
                                              Sargschmuck,  Überführung, Beiset-   dem Testament Anspruch  auf eben
                                              zung,  Erwerb  einer  Grabstätte,  Grab-  diesen Pflichtteil, die Hälfte des ge-
                                              denkmal etc.) geltend gemacht wer-   setzlichen Erbteils, auszahlbar in Geld-
                                              den. Die Höhe dieser abzugsfähigen   beträgen.
                                              Beträge sind nach den Gesamteinkünf-
                                              ten gestaffelt und müssen die zumut-  Gültigkeit des Testaments
                                              bare Belastung übersteigen.
                                                                                   Die gesetzlichen Vorschriften müssen
                                                                                   erfüllt sein, um das Testament rechts-
                                                                                   verbindlich werden zu lassen.

                                                                                   Form des Testaments
                                                                                   Das Testament muss handschriftlich
                                                                                   verfasst und mit Vor- und Zunamen
                                                                                   unterschrieben sein.
                                                                                   Das  Gemeinschaftstestament  eines
                                                                                   Ehepaares muss von einem Ehepartner
                                                                                   handschriftlich aufgesetzt und von
                                                                                   beiden – jeweils mit Vor- und Zunamen
                                                                                   – unterschrieben werden.
                                                                                   Fehlt eine Unterschrift oder ist das
                                                                                   Testament mit einer  Schreibmaschine
                                                                                   geschrieben, so ist es ungültig.
                                                                                   Weiterhin sollten Ort und Zeitpunkt
                                                                                   der Niederschrift aufgeführt sein.
                                                                                   Wenn Sie selbst ein Testament aufset-
                                                                                   zen wollen, so beachten Sie bitte unse-
                                                                                   re Hinweise im Kapitel „Ihre persönliche
                                                                                   Vorsorge“.



                                                                                                                13
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