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Erbschaft                           Steuerpflichtige                     Entstehung der Steuerschuld,
          und Testament                       Vermögensübergänge                   Steuerschuldner, Steuerhaftung
                                              Mit dem Tode eines Menschen geht     Die  Steuerschuld  entsteht  bei Erwer-
                                              dessen Vermögen – der sogenannte     ben von Todes wegen mit dem Tode
          Wichtige Änderung durch             Nachlass – vom Erblasser auf die Erben   des Erblassers, bei Schenkungen unter
          die neue europäische Erbrechts-     über.  Dieser Vermögensübergang  un-  Lebenden mit dem Zeitpunkt der Aus-
          verordnung                          terliegt wie auch sonstige unentgelt-   führung der Zuwendung, bei Zweckzu-
          Wenn kein Testament vorhanden war,   liche Eigentums- und Vermögensüber-  wendungen mit dem Zeitpunkt des
          galt bisher die gesetzliche Erbfolge –   tragungen (z. B. Schenkungen unter Le-  Eintritts der Verpflichtung für den Be-
          für deutsche Staatsbürger also das   benden) der Erbschafts- und Schen-  schwerten.
          deutsche Recht – dies hat sich geän-  kungssteuer.
          dert.  Für Personen,  die  nach dem                                      Steuerschuldner ist grundsätzlich der
                                              Als Erwerb von Todes wegen gilt insbe-  Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer,
          15. August 2015 versterben, gelten
                                              sondere der Erwerb durch Erbanfall   Pflichtteilsberechtigte oder der Be-
          hierfür nicht mehr deren Staatsange-
          hörigkeit. Die gesetzliche Erbfolge   aufgrund gesetzlicher, testamentari-  schenkte), bei einer Schenkung auch
          richtet sich danach, wo der Verstorbe-  scher  und vertraglicher Erbfolge,  der   der Schenker, bei einer Zweckzuwen-
          ne gelebt hat. Stirbt also ein in Frank-  Erwerb durch Vermächtnis oder auf   dung der mit der Ausführung der Zu-
          furt lebender Italiener, so wird er nach   Grund  eines  geltend  gemachten  wendung Beschwerte.
          deutschem Recht beerbt. Oder beim   Pflichtteilsanspruchs, aber auch der
          Sterbefall eines Deutschen, der auf   Erwerb auf Grund eines Vertrages, den   Der Nachlass haftet bis zu seiner Ausei-
          Mallorca gelebt hat, gilt die spanische   der Erblasser zu Gunsten seines Ehe-  nandersetzung für die gesamte Erb-
          Gesetzgebung. Obwohl es sich um ein   gatten oder sonstiger Personen für   schaftssteuer der am Erbfall beteilig-
          europäisches Recht handelt, gilt die   die Übertragung von Versicherungs-  ten Personen. Nach der Auseinander-
          Regelung weltweit. In einem Testament   ansprüchen oder Sparguthaben ge-  setzung, die ein Miterbe jederzeit be-
          kann die Rechtswahl jedoch bestimmt   schlossen hat.                     antragen kann, haftet ein Miterbe mit
                                                                                   dem ihm angefallenen Vermögen nicht
          werden – unerwünschte Folgen wer-
                                              Besteuert wird der Erwerb des einzel-  mehr für die Erbschaftssteuer der an-
          den damit vermieden.
                                              nen Empfängers, nicht das Nachlass-  deren Erben.
                                              vermögen des Erblassers als Ganzes.
                                              Bei mehreren Erben hat jeder den ihm   Die  Erben,  Testamentsvollstrecker,
                                              zustehenden Bruchteil zu versteuern.  Nachlassverwalter,   Nachlasspfleger

                                                                                   und Erbschaftsbesitzer sowie deren
                                              Ehepartner, eigene Kinder und einge-
                                              tragene Lebenspartner können frei    Bevollmächtigte haben dafür zu sor-
                                                                                   gen, dass ausreichende Mittel zur
                                              von Erbschaftssteuer im Wohneigen-
                                                                                   Bezahlung der Erbschaftssteuer zu-
                                              tum wohnen, wenn sie dieses selbst
                                                                                   rückbehalten werden. Bei einer schuld-
                                              nutzen/bewohnen. Wichtig ist jedoch,
                                              dass die Erben mindestens 10 Jahre   haften Verletzung dieser Pflicht haf-
                                              lang im geerbten Wohneigentum        ten auch diese Personen für die noch
                                                                                   zu leistende Erbschaftssteuer.
                                              leben. Das Wohneigentum muss den
                                              Hauptwohnsitz darstellen.



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