Page 15 - Schell Broschüre
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Erbschaft      Wir können und dürfen selbstver-       Ein Testament ist vorhanden
und Testament  ständlich keine Beratung durch einen   Ist ein Testament vorhanden, so muss
               Anwalt oder Notar ersetzen. Aber eine  es beim Amtsgericht vorgelegt wer-
               erste Orientierung und Hilfestellung   den. Viele mögliche Differenzen sind
               über diesen wichtigen Themenkreis      damit bereits im Vorfeld erledigt. Es
               sollte schon möglich sein.             erben nur diejenigen, die im Testament
                                                      erwähnt werden. Einzige Ausnahme:
               Steuerlich absetzbare Kosten           Pflichtteilberechtigte können nicht
               Als außergewöhnliche Aufwendungen      ganz übergangen werden, sie haben in
               können bestimmte Beträge (Sarg,        der Regel auch bei entgegenlauten-
               Sargschmuck, Überführung, Beiset-      dem Testament Anspruch auf eben
               zung, Erwerb einer Grabstätte, Grab-   diesen Pflichtteil, die Hälfte des ge-
               denkmal etc.) geltend gemacht wer-     setzlichen Erbteils, auszahlbar in Geld-
               den. Die Höhe dieser abzugsfähigen     beträgen.
               Beträge sind nach den Gesamteinkünf-
               ten gestaffelt und müssen die zumut-   Gültigkeit des Testaments
               bare Belastung übersteigen.            Die gesetzlichen Vorschriften müssen
                                                      erfüllt sein, um das Testament rechts-
                                                      verbindlich werden zu lassen.

                                                      Form des Testaments
                                                      Das Testament muss handschriftlich
                                                      verfasst und mit Vor- und Zunamen
                                                      unterschrieben sein.

                                                      Das Gemeinschaftstestament eines
                                                      Ehepaares muss von einem Ehepartner
                                                      handschriftlich aufgesetzt und von
                                                      beiden – jeweils mit Vor- und Zunamen
                                                      – unterschrieben werden.

                                                      Fehlt eine Unterschrift oder ist das
                                                      Testament mit einer Schreibmaschine
                                                      geschrieben, so ist es ungültig.

                                                      Weiterhin sollten Ort und Zeitpunkt
                                                      der Niederschrift aufgeführt sein.
                                                      Wenn Sie selbst ein Testament aufset-
                                                      zen wollen, so beachten Sie bitte unse-
                                                      re Hinweise im Kapitel „Ihre persönliche
                                                      Vorsorge“.

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