Page 17 - Schell Broschüre
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Erbschaft                                 Steuerpflichtige                        Entstehung der Steuerschuld,
und Testament                             Vermögensübergänge	                     Steuerschuldner, Steuerhaftung
                                          Mit dem Tode eines Menschen geht        Die Steuerschuld entsteht bei Erwer-
Wichtige Änderung durch                   dessen Vermögen – der sogenannte        ben von Todes wegen mit dem Tode
die neue europäische Erbrechts-           Nachlass – vom Erblasser auf die Erben  des Erblassers, bei Schenkungen unter
verordnung	                               über. Dieser Vermögensübergang un-      Lebenden mit dem Zeitpunkt der Aus-
Wenn kein Testament vorhanden war,        terliegt wie auch sonstige unentgelt-   führung der Zuwendung, bei Zweckzu-
galt bisher die gesetzliche Erbfolge –    liche Eigentums- und Vermögensüber-     wendungen mit dem Zeitpunkt des
für deutsche Staatsbürger also das        tragungen (z. B. Schenkungen unter Le-  Eintritts der Verpflichtung für den Be-
deutsche Recht – dies hat sich geän-      benden) der Erbschafts- und Schen-      schwerten.
dert. Für Personen, die nach dem          kungssteuer.
15. August 2015 versterben, gelten                                                Steuerschuldner ist grundsätzlich der
hierfür nicht mehr deren Staatsange-      Als Erwerb von Todes wegen gilt insbe-  Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer,
hörigkeit. Die gesetzliche Erbfolge       sondere der Erwerb durch Erbanfall      Pflichtteilsberechtigte oder der Be-
richtet sich danach, wo der Verstorbe-    aufgrund gesetzlicher, testamentari-    schenkte), bei einer Schenkung auch
ne gelebt hat. Stirbt also ein in Frank-  scher und vertraglicher Erbfolge, der   der Schenker, bei einer Zweckzuwen-
furt lebender Italiener, so wird er nach  Erwerb durch Vermächtnis oder auf       dung der mit der Ausführung der Zu-
deutschem Recht beerbt. Oder beim         Grund eines geltend gemachten           wendung Beschwerte.
Sterbefall eines Deutschen, der auf       Pflichtteilsanspruchs, aber auch der
Mallorca gelebt hat, gilt die spanische   Erwerb auf Grund eines Vertrages, den   Der Nachlass haftet bis zu seiner Ausei-
Gesetzgebung. Obwohl es sich um ein       der Erblasser zu Gunsten seines Ehe-    nandersetzung für die gesamte Erb-
europäisches Recht handelt, gilt die      gatten oder sonstiger Personen für      schaftssteuer der am Erbfall beteilig-
Regelung weltweit. In einem Testament     die Übertragung von Versicherungs-      ten Personen. Nach der Auseinander-
kann die Rechtswahl jedoch bestimmt       ansprüchen oder Sparguthaben ge-        setzung, die ein Miterbe jederzeit be-
werden – unerwünschte Folgen wer-         schlossen hat.                          antragen kann, haftet ein Miterbe mit
den damit vermieden.                                                              dem ihm angefallenen Vermögen nicht
                                          Besteuert wird der Erwerb des einzel-   mehr für die Erbschaftssteuer der an-
                                          nen Empfängers, nicht das Nachlass-     deren Erben.
                                          vermögen des Erblassers als Ganzes.
                                          Bei mehreren Erben hat jeder den ihm    Die Erben, Testamentsvollstrecker,
                                          zustehenden Bruchteil zu versteuern.    Nachlassverwalter, Nachlasspfleger
                                                                                  und Erbschaftsbesitzer sowie deren
                                          Ehepartner, eigene Kinder und einge-    Bevollmächtigte haben dafür zu sor-
                                          tragene Lebenspartner können frei       gen, dass ausreichende Mittel zur
                                          von Erbschaftssteuer im Wohneigen-      Bezahlung der Erbschaftssteuer zu-
                                          tum wohnen, wenn sie dieses selbst      rückbehalten werden. Bei einer schuld-
                                          nutzen/bewohnen. Wichtig ist jedoch,    haften Verletzung dieser Pflicht haf-
                                          dass die Erben mindestens 10 Jahre      ten auch diese Personen für die noch
                                          lang im geerbten Wohneigentum           zu leistende Erbschaftssteuer.
                                          leben. Das Wohneigentum muss den
                                          Hauptwohnsitz darstellen.

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