Page 17 - Schell Broschüre
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Erbschaft Steuerpflichtige Entstehung der Steuerschuld,
und Testament Vermögensübergänge Steuerschuldner, Steuerhaftung
Mit dem Tode eines Menschen geht Die Steuerschuld entsteht bei Erwer-
Wichtige Änderung durch dessen Vermögen – der sogenannte ben von Todes wegen mit dem Tode
die neue europäische Erbrechts- Nachlass – vom Erblasser auf die Erben des Erblassers, bei Schenkungen unter
verordnung über. Dieser Vermögensübergang un- Lebenden mit dem Zeitpunkt der Aus-
Wenn kein Testament vorhanden war, terliegt wie auch sonstige unentgelt- führung der Zuwendung, bei Zweckzu-
galt bisher die gesetzliche Erbfolge – liche Eigentums- und Vermögensüber- wendungen mit dem Zeitpunkt des
für deutsche Staatsbürger also das tragungen (z. B. Schenkungen unter Le- Eintritts der Verpflichtung für den Be-
deutsche Recht – dies hat sich geän- benden) der Erbschafts- und Schen- schwerten.
dert. Für Personen, die nach dem kungssteuer.
15. August 2015 versterben, gelten Steuerschuldner ist grundsätzlich der
hierfür nicht mehr deren Staatsange- Als Erwerb von Todes wegen gilt insbe- Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer,
hörigkeit. Die gesetzliche Erbfolge sondere der Erwerb durch Erbanfall Pflichtteilsberechtigte oder der Be-
richtet sich danach, wo der Verstorbe- aufgrund gesetzlicher, testamentari- schenkte), bei einer Schenkung auch
ne gelebt hat. Stirbt also ein in Frank- scher und vertraglicher Erbfolge, der der Schenker, bei einer Zweckzuwen-
furt lebender Italiener, so wird er nach Erwerb durch Vermächtnis oder auf dung der mit der Ausführung der Zu-
deutschem Recht beerbt. Oder beim Grund eines geltend gemachten wendung Beschwerte.
Sterbefall eines Deutschen, der auf Pflichtteilsanspruchs, aber auch der
Mallorca gelebt hat, gilt die spanische Erwerb auf Grund eines Vertrages, den Der Nachlass haftet bis zu seiner Ausei-
Gesetzgebung. Obwohl es sich um ein der Erblasser zu Gunsten seines Ehe- nandersetzung für die gesamte Erb-
europäisches Recht handelt, gilt die gatten oder sonstiger Personen für schaftssteuer der am Erbfall beteilig-
Regelung weltweit. In einem Testament die Übertragung von Versicherungs- ten Personen. Nach der Auseinander-
kann die Rechtswahl jedoch bestimmt ansprüchen oder Sparguthaben ge- setzung, die ein Miterbe jederzeit be-
werden – unerwünschte Folgen wer- schlossen hat. antragen kann, haftet ein Miterbe mit
den damit vermieden. dem ihm angefallenen Vermögen nicht
Besteuert wird der Erwerb des einzel- mehr für die Erbschaftssteuer der an-
nen Empfängers, nicht das Nachlass- deren Erben.
vermögen des Erblassers als Ganzes.
Bei mehreren Erben hat jeder den ihm Die Erben, Testamentsvollstrecker,
zustehenden Bruchteil zu versteuern. Nachlassverwalter, Nachlasspfleger
und Erbschaftsbesitzer sowie deren
Ehepartner, eigene Kinder und einge- Bevollmächtigte haben dafür zu sor-
tragene Lebenspartner können frei gen, dass ausreichende Mittel zur
von Erbschaftssteuer im Wohneigen- Bezahlung der Erbschaftssteuer zu-
tum wohnen, wenn sie dieses selbst rückbehalten werden. Bei einer schuld-
nutzen/bewohnen. Wichtig ist jedoch, haften Verletzung dieser Pflicht haf-
dass die Erben mindestens 10 Jahre ten auch diese Personen für die noch
lang im geerbten Wohneigentum zu leistende Erbschaftssteuer.
leben. Das Wohneigentum muss den
Hauptwohnsitz darstellen.
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